Rechtsanwältin Sandra Nathanielsz | Königswinterstr. 1 | 50939 Köln | Tel: 0221 139 7 139

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren.

Betäubungsmittelstrafrecht

Hierzu zählt insbesondere der Handel, Besitz, die Herstellung bzw. der Anbau sowie die Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Gewalt- und Vermögensdelikte

Zu den Gewaltdelikten gehören Körperverletzung, Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. Die Vermögensdelikte umfassen unter anderem Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Raub und Erpressung.

Haftsachen

Dazu zählen insbesondere Untersuchungs- und Strafhaft. Verteidigerbeistand ist hier vor allem in Form von Haftprüfung und Haftbeschwerde, sowie von Anträgen im Vollstreckungsverfahren möglich.
Sandra Nathanielsz
RECHTSANWÄLTIN FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT

Rechtsgebiete