Rechtsanwältin Sandra Nathanielsz | Königswinterstr. 1 | 50939 Köln | Tel: 0221 139 7 139
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für Jugendliche und
Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Betäubungsmittelstrafrecht
Hierzu zählt insbesondere der Handel, Besitz, die Herstellung bzw.
der Anbau sowie die Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Gewalt- und Vermögensdelikte
Zu den Gewaltdelikten gehören Körperverletzung, Mord, Totschlag
und fahrlässige Tötung.
Die Vermögensdelikte umfassen unter anderem Diebstahl, Betrug,
Unterschlagung, Raub und Erpressung.
Haftsachen
Dazu zählen insbesondere Untersuchungs- und Strafhaft.
Verteidigerbeistand ist hier vor allem in Form von Haftprüfung und
Haftbeschwerde, sowie von Anträgen im Vollstreckungsverfahren
möglich.
RECHTSANWÄLTIN
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